Immerhin war sie bis ins Jahr 1985 in einem Architekturbüro tätig. Auch wenn sie seither nicht mehr berufstätig war, kann der heute 45jährigen Klägerin zugemutet werden, eine volle Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Auch ist die heutige Arbeitsmarktlage nicht so schlecht, dass es ihr unmöglich wäre, eine passende Anstellung zu finden. Dies muss nicht zwingend im engern Umkreis ihres heutigen Wohnorts sein, zumal sie keine Kinder zu betreuen hat. Vielmehr kann ihr zugemutet werden, auch im weiteren Umkreis nach einer geeigneten Stelle Ausschau zu halten. Offenbar will sie aber - aus welchen Gründen auch immer - keine feste Anstellung.