Pfäffli, Praktische Auswirkungen der Sperrfrist und Pfandbelastungsgrenze auf die Grundbuchgeschäfte, S. 27; a. M. Schöbi, Erläuterungen zur Sperrfrist, Bern 1990, S. 133). Auch gemäss Schreiben der Aufsichtsbehörde über die Urkundspersonen an die Notare des Kantons Luzern vom 30. März 1990 steht fest, dass der Grundbuchverwalter die Anmeldung zur Grundbucheintragung abzuweisen hat, wenn die Sperrfrist zu beachten ist und die Bewilligung für eine vorzeitige Veräusserung fehlt. |