3. - Entscheid über die UR auch im Hauptverfahren möglich: Der Entscheid über die Gewährung oder Verweigerung der nachgesuchten unentgeltlichen Rechtspflege kann zusammen mit dem das Hauptverfahren abschliessenden Entscheid erfolgen. Ein gesonderter UR-Entscheid ist nicht nötig. Es versteht sich indes von selbst, dass die Anforderungen an die Begründung der Verweigerung oder Erteilung der unentgeltlichen Rechtspflege dieselben bleiben wie im ordentlichen Verfahren. Wenn dem Gesuchsteller ausnahmsweise ein unentgeltlicher Rechtsbeistand bewilligt wird, sind auch hiefür die Gründe darzulegen.