Mit öffentlich beurkundetem Kaufvertrag vom 29. Juni 1999 verkaufte die C. AG das Grundstück der S. AG (Erstbeschwerdeführerin) zum Preis von Fr. 2,6 Mio. Der geltende Katasterwert beträgt Fr. 6 684 300.-, die Grundpfandbelastung beläuft sich auf Fr. 2,2 Mio. Das Grundbuchamt stellte für diese Handänderung am 17. August 1999 Rechnung über Fr. 13 472.-, die Gebühr für die Eigentumsübertragung wurde, gestützt auf den Katasterwert, auf Fr. 13 369.- festgesetzt. Gemäss Ziff. II.9 des Kaufvertrages übernehmen die Vertragsparteien die Vertrags-, Beurkundungs- und Grundbuchkosten je zur Hälfte.