Der betroffenen UR-Partei ist zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen. Wirtschaftlich günstige Verhältnisse können sich nicht nur durch Vermögensanfall (z.B. aus Prozesserlös), sondern auch aufgrund genügender Einkommensüberschüsse, etwa wegen Wiederaufnahme des ehelichen Haushaltes, ergeben (Ausgabenreduktion). | | Rechtskraft: | | | Entscheid: | 1. - Mit Überprüfungsentscheid vom 16. März 1998 wurde der Klägerin für den von ihr angehobenen Ehescheidungsprozess die teilweise unentgeltliche Rechtspflege für die den monatlichen Betrag von Fr. 268.- übersteigenden Gerichts- und Beweiskosten sowie vorläufig vollumfänglich für ihre Anwaltskosten erteilt.