Gemäss Bilanz 1998 betrug das Eigenkapital seines Geschäftes per Ende Dezember 1998 Fr. 99363.64. Dem stehen im Geschäft investierte Vermögenswerte wie ein Warenlager im deklarierten Wert von Fr. 80000.- oder ausstehende Kundengelder von Fr. 48372.19 gegenüber. Der Beklagte gab gegenüber der Instruktionsrichterin selber an, das ausgewiesene Eigenkapital stelle eigentlich sein Vermögen dar. Die Vermögenswerte des Geschäftes sind durch lediglich Fr. 84378.50 Fremdkapital finanziert. Dem Geschäft, das sich noch im Aufbau befindet, geht es wirtschaftlich nicht schlecht, auch wenn noch keine grossen Erträge erwirtschaftet werden.