Die Einkommensverhältnisse des Beklagten und seiner Familie sind vorliegend anhand der aufgelegten Bilanz und Erfolgsrechnung 1998 schwer zu beurteilen. Die Frage des Einkommens kann indes vorliegend offen bleiben, gab der Beklagte anlässlich seiner Parteibefragung vom 5. Mai 1999 doch an, mit den aus dem Betrieb entnommenen Beträgen ("Privatbezüge" und "Private Steuern") könnten er und seine Familie leben. Nebst der Finanzierung des laufenden Unterhaltes ist aber auch das Vermögen des Beklagten zu berücksichtigen. Gemäss Bilanz 1998 betrug das Eigenkapital seines Geschäftes per Ende Dezember 1998 Fr. 99363.64.