| | Entscheid: | Am 22. Dezember 1997 stellte der Grundbuchverwalter Rechnung über Fr. 52 419.- für die Eigentumsübertragung an diversen Industriegrundstücken von der W. AG auf die F. AG. Die Gebühr für die Eigentumsübertragungen von Fr. 52 228.- wurde aufgrund der damals geltenden Katasterwerte festgesetzt und blieb unbestritten. Die Rechnung wurde bezahlt. In der Folge kam es zu einer rückwirkenden Neuschatzung per 1. Dezember 1997. Der Katasterwert der übertragenen Liegenschaften wurde von insgesamt Fr. 26 113 600.- (Schatzung 1990) auf Fr. 18 568 200.- herabgesetzt.