216 OR und N 22 zu Art. 216c OR). Es kann folglich die zum alten Recht publizierte Literatur und Rechtsprechung (s. die Verweise bei Rey Heinz, Die Neuregelung der Vorkaufsrechte, ZSR NF 113 [1994] S. 49 f.) für die Frage herangezogen werden, wann ein Vorkaufsfall vorliegt oder nicht. Nicht um einen gesetzlich vorgesehenen Vorkaufsfall handelt es sich gemäss Literatur und Judikatur bei Rechtsgeschäften, bei denen die Person des Erwerbers im Vordergrund steht (Schenkung, gemischte Schenkung, erbrechtlich motivierte Veräusserung).