Das Begehren des Ehemannes der Gesuchstellerin um Abänderung des Kinderunterhalts ist beim Amtsgericht hängig. 5.2. In der vorinstanzlichen Parteibefragung vom 20. Juli 2010 hatte die Gesuchstellerin ausgeführt, ihr Mann habe ihr von November bis Ende April 2010 monatlich Fr. 800.-- für beide Kinder zusammen bezahlt. Im Mai habe sie Fr. 400.-- erhalten, im Juni Fr. 1'000.-- und im Juli nichts. Sie sei wegen der Alimentenbevorschussung noch nicht zum Sozialamt gegangen. Daraus ergibt sich, dass die Gesuchstellerin von ihrem Ehemann zumindest einen Unterhaltsbeitrag von Fr. 400.-- für S. regelmässig erhalten hat. Etwas anderes macht sie im Rekursverfahren nicht glaubhaft.