Bezahlt ein UR-Gesuchsteller keine Unterhaltsbeiträge an seine Ehefrau, so ist der daraus resultierende Überschuss für die Prozessführung zu verwenden. ====================================================================== Die delegierte Richterin des Amtsgerichtspräsidenten wies das Begehren des Gesuchstellers um unentgeltliche Rechtspflege für das Ehescheidungsverfahren ab, weil der Gesuchsteller nicht bedürftig sei. Dagegen rekurrierte der Gesuchsteller an die Justizkommission des Obergerichts.