Löschung einer bedeutungslos gewordenen Dienstbarkeit, beschränkte Prüfungsbefugnis des Grundbuchverwalters. ====================================================================== Der Beschwerdeführer ersuchte den Grundbuchverwalter um Löschung des zu Gunsten der Beschwerdegegnerin (Dienstbarkeitsberechtigte) errichteten Fuss- und Fahrwegrechtes auf Grundstück Nr. 222. Am 13. Februar 2009 wies der Grundbuchverwalter die Anmeldung mit der Begründung ab, der Nachweis der Bedeutungslosigkeit gemäss Art. 976 Abs. 1 ZGB sei nicht erbracht.