Eine (verwaltungsrechtliche) Wiedererwägung ist im UR-Verfahren (anstelle eines Rechtsmittelverfahrens) nicht zulässig (LGVE 1997 I Nr. 33). Soweit die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege erfüllt sind, kann diese somit erst ab dem 30. April 2009 (Einreichung des neuen UR-Gesuchs) gewährt werden. Justizkommission, 13. Januar 2010 (JK 09 21) |