12 und 115 OR: Einfache Schriftlichkeit für gegenseitige Übereinkunft zur Löschung eines Wohnrechts und Vormerkung eines Mietvertrags im Grundbuch. ====================================================================== X. verkaufte seiner Tochter Y. mit öffentlich beurkundetem Vertrag vom 29. April 1998 zwei Grundstücke zum Kaufpreis von Fr. 250'000.--. Im gleichen Vertrag räumte die Käuferin ihren Eltern im Wohnhaus auf einem der beiden Grundstücke ein lebenslängliches Wohnrecht ein.