| | Entscheid: | § 130 ZPO. Wird einer Gesuchstellerin um unentgeltliche Rechtspflege eine Par-teientschädigung zugesprochen, darf das Gesuch nur dann als gegenstandslos abgeschrie-ben werden, wenn die Parteientschädigung sicher einbringlich ist. Ein Gesuch um Befreiung von den Gerichtskosten wird hingegen gegenstandslos, wenn entweder keine Gerichtskosten gesprochen oder diese dem Prozessgegner auferlegt werden. ====================================================================== Der Amtsgerichtspräsident erklärte ein Urteil des Amtsgerichts X. sowie einen Kostenfestset-zungsbeschluss als vollstreckbar.