Amortisationen von Grundpfandschulden sind bei der Notbedarfsberechnung nicht zu berücksichtigen, ebenso wenig Leistungen in die Säule 3a, die dem Aufschub solcher Zahlungen dienen. ====================================================================== In einem Rekursverfahren betreffend unentgeltliche Rechtspflege vor der Justizkommission des Obergerichts stellte sich die Frage, ob Zahlungen in die Säule 3a in der Notbedarfsberechnung zu berücksichtigen sind. Aus den Erwägungen: Die Klägerin macht geltend, die Vorinstanz habe die monatliche Bezahlung von Fr. 516.-- für die Säule 3a ihres Ehegatten bei der Notbedarfsberechnung zu Unrecht nicht berücksichtigt.