Der Vertrag wäre demnach ein einseitig bedingter Kaufvertrag, nämlich abhängig von der suspensiven und gleichzeitig potestativen Bedingung, dass der Berechtigte sein Kaufsrecht ausübt. Entscheidend für diese Theorie ist, dass der Kaufvertrag bereits mit der Einräumung des Vorkaufs-, Kaufs- und Rückkaufsrechtes zustande kommt.