Für die Übertragung von Grundstücken nach FusG in verschiedenen Kantonen genügt eine einzige öffentliche Urkunde, Beilagen. ====================================================================== Am 18. November 2004 schlossen die Einzelfirma X. sen. und X. jun., unter Mitwirkung der Ehefrau von X. sen. einen Vermögensübertragungsvertrag nach Fusionsgesetz (SR 221.301) betreffend einen Landwirtschaftsbetrieb im Kanton Bern, mit zugehöriger Sömme-rungsalp im Kanton Luzern, ab.