Am 18. November 2004 schlossen die Einzelfirma X. sen. und X. jun., unter Mitwirkung der Ehefrau von X. sen. einen Vermögensübertragungsvertrag nach Fusionsgesetz (SR 221.301) betreffend einen Landwirtschaftsbetrieb im Kanton Bern, mit zugehöriger Sömme-rungsalp im Kanton Luzern, ab. Gleichzeitig räumte X. jun. seinen Eltern in einer Wohnung des Landwirtschaftsbetriebs im Kanton Bern und im Gebäude auf der Sömmerungsalp im Kanton Luzern ein lebenslängliches Wohnrecht sowie seinen Geschwistern ein Vorkaufs-recht an den Vertragsobjekten für die Dauer von 25 Jahren, gerechnet ab Grundbuchanmel-dung des Vertrages, ein. Als Urkundsperson amtete ein Notar aus dem Kanton Bern.