Diese Formulierung lässt auf eine Umwandlung und Neuverlegung schliessen. In lit. a der gleichen Ziffer wird dann ausgeführt, die Grundpfandverschreibungen würden gelöscht. Die Vollmacht der Y AG lautet aber lediglich auf die Neuerrichtung von vier Inhaberschuldbriefen. In lit. b von Ziffer 3 wird ausgeführt, es würden vier neue Inhaberschuldbriefe erstellt und diese werden einzeln aufgeführt. In Ziffer 5 der Schlussbestimmung wird dann der Notar beauftragt, u.a. die Neuregelung der Grundpfandrechte mit der Errichtung von vier Inhaberschuldbriefen beim Grundbuchamt zur Eintragung anzumelden (Tagebuch-Nr.