In seiner Vernehmlassung vom 23. September 2005 führt der Grundbuchverwalter dazu aus, unter dem Kapitel Pfandrechte werde der Antrag auf Löschung der Grundpfandverschreibungen auf der Stammparzelle gestellt. Gemäss Wortlaut in der öffentlichen Urkunde sollten anstelle der gelöschten Grundpfandverschreibungen vier neue Schuldbriefe erstellt werden. In den Schlussbestimmungen des Begründungsaktes werde eine Neuregelung der Pfandrechte beantragt. Der Antrag zur Neuregelung entspreche nicht der Vorgabe der Grundbuchverordnung, die ausdrücklich einen spezifizierten Antrag verlange.