Seither hat das Bundesgericht seine Praxis gelockert und resolutiv bedingte Eintragungen insbesondere im Zusammenhang mit Wohnrechten unter gewissen Voraussetzungen zugelassen (ZBGR 71 S. 54). Nach wie vor unzulässig sind jedoch Eintragungen von suspensiv bedingten Rechten (Zobl, a.a.O., S. 159, N 404). 2.5. Im Kaufvertrag betreffend die Wohnung im 1. OG mit Doppelgarage im Untergeschoss auf Grundstück Nr. 1777/GB A wird den Käufern Anton und Dolores Z ein suspensiv bedingtes Sonderrecht an der Waschküche Nr. 1 eingeräumt. Die Waschküche existiert so lange nicht, als die Option Lift nicht ausgeübt wird (Tagebuch Nr. 3348).