Solange die Option (= Dritterklärung) des Lifteinbaues nicht wahrgenommen werde, könne der bezeichnete Raum nicht als Waschküche ausgestaltet werden. Die Ausgestaltung der Waschküche als Sonderrecht sei somit abhängig von einem zukünftigen ungewissen Ereignis (Wahrnehmung der Option). Im Zeitpunkt der Tagebuchanmeldung sei die sonderrechtliche Ausgestaltung bedingt. 2.4. Die Grundbuchanmeldung zur Eintragung muss unbedingt und vorbehaltslos erfolgen (Art. 12 Abs. 1 GBV). Sie darf somit weder an eine Suspensiv- noch an eine Resolutivbedingung geknüpft werden.