Die Käufer nehmen zu Kenntnis, dass die formell ihrer Wohnung zugeteilte Waschküche 1 so lange nicht als Waschküche existiert, als der als Option vorgesehene Lift noch nicht ausgeführt ist. So lange der Lift nicht ausgeführt ist, kann der Raum, in welchem in Zukunft die Waschküchen 1 und 2 enthalten sein werden, ausschliesslich durch die beiden Bürostockwerkeigentumseinheiten Nr. 4438 und 4439 genutzt werden. So lange verzichten die Käufer auf jeglichen Zugang zu diesen Räumlichkeiten. Der Grundbuchverwalter beanstandete diese Regelung.