Mit Verfügung vom 11. August 2005 wies das Grundbuchamt die Anmeldungen Nr. 3346-3348 vom 21. Juli 2005 (Eingang) betreffend Begründung von Stockwerkeigentum mit Pfandrechtsregelung, Anmerkung von Reglement, Kaufvertrag um Stammgrundstück Nr. 1777/GB A ab . Mit Eingabe vom 19. August 2005 ersuchte der Vertreter der Beschwerdeführer das Grundbuchamt im Sinne einer Wiedererwägung die entsprechenden Eintragungen im Grundbuch vorzunehmen, was der Grundbuchverwalter jedoch ablehnte. 1.3. Gegen die Abweisungsverfügung vom 11. August 2005 liessen die Beschwerdeführer am 15. September 2005 Beschwerde bei der Justizkommission des Obergerichts mit den folgenden Anträgen einreichen: