Als Verkäufer ist X und als Käufer sind Anton und Dolores Z aufgeführt, Tagebuch Nr. 3348). Gleichentags meldete der Vertreter der Parteien die Stockwerkeigentumsbegründung und Eigentumsübertragung dem Grundbuchamt zum Eintrag an. 1.2. Mit Verfügung vom 11. August 2005 wies das Grundbuchamt die Anmeldungen Nr. 3346-3348 vom 21. Juli 2005 (Eingang) betreffend Begründung von Stockwerkeigentum mit Pfandrechtsregelung, Anmerkung von Reglement, Kaufvertrag um Stammgrundstück Nr. 1777/GB A ab .