Einkommen (aus dem Unternehmen) Aufgrund der Erfolgsrechnung ergibt sich das Einkommen des Einzelunternehmers aus dem Gewinn, d.h. dem Überschuss des Ertrages aus dem Geschäftsbetrieb über den korrekt er-mittelten Aufwand: Ertrag - Aufwand (ohne überhöhte Positionen zwecks Bildung stiller Reserven, verdeckte Privatbezüge oder eventuell verbuchtem Eigenlohn und Eigenzins) = Gewinn (Einkommen aus dem Unternehmen). Die Privatbezüge des Geschäftsinhabers zeigen die von der Unternehmung effektiv bezoge-nen geldwerten Leistungen und können quasi als Gewinnvorbezug während des Geschäfts-jahres aufgefasst werden (Bräm/Hasenböhler, Zürcher Komm., N 75 zu Art. 163 ZGB). Justizkommission, 13. Juni 2005 (JK 05 26) |