Aus den Erwägungen: Die Einkommensberechnung des Einzelunternehmers kann sowohl aufgrund der Bilanz als auch aufgrund der Erfolgsrechnung vorgenommen werden. Aufgrund der Bilanz ergibt sich das Einkommen aus der Veränderung des Eigenkapitals korrigiert um die effektiven Netto-privatbezüge und eventuelle Kapitaleinlagen: Endbestand des Eigenkapitals - Anfangsbestand des Eigenkapitals = Veränderung des Eigenkapitals + Privatbezüge (inkl. verdeckte Privatbezüge) - Einlagen = Einkommen (aus dem Unternehmen)