Einkommensberechnung eines Einzelunternehmers im UR-Verfahren aufgrund der Bilanz oder der Erfolgsrechnung. ====================================================================== Die Justizkommission des Obergerichtes hatte im Rahmen eines Rekurses betreffend die Nichtgewährung der unentgeltlichen Rechtspflege (UR) die Höhe des Einkommens eines Einzelunternehmers zu beurteilen. Aus den Erwägungen: Die Einkommensberechnung des Einzelunternehmers kann sowohl aufgrund der Bilanz als auch aufgrund der Erfolgsrechnung vorgenommen werden.