BGE vom 26.3.1996 i.S. C., 4P.7/1996 und vom 16.10.1996 i.S. K., 4P.170/1996). Dazu ist erforderlich, dass die Einkommens- und Vermögensverhältnisse in nachprüfbarer Weise offen gelegt, die Art und Entstehung von Schulden sowie deren Tilgung erläutert und belegt sowie Art und Umfang der behaupteten Unterstützungsleistungen Dritter im Einzelnen ausgewiesen werden. Ergeben die von einem Selbständigerwerbenden vorge-legten Urkunden und die von ihm gemachten Angaben kein kohärentes und widerspruchs-freies Bild seiner finanziellen Verhältnisse, so ist sein UR-Gesuch zufolge Verletzung der Mitwirkungspflicht abzuweisen.