Mitwirkungspflicht eines UR-Gesuchstellers, der selbständig erwerbend ist. ====================================================================== Im Rahmen eines Rekurses gegen die Nichtgewährung der unentgeltlichen Rechtspflege (UR) hatte sich die Justizkommission zur Mitwirkungspflicht eines selbständig erwerbenden UR-Gesuchstellers zu äussern. Aus den Erwägungen: Im UR-Verfahren gilt der Untersuchungsgrundsatz. Hinsichtlich der Abklärung und des Nachweises des rechtserheblichen Sachverhaltes trifft den Gesuchsteller eine umfassende Mitwirkungspflicht. Der Untersuchungsgrundsatz entbindet nicht von der objektiven Beweis-last und kehrt diese nicht um.