Grossrätin Trudy Haldi fragte sich vor allem, was die Formulierung "wenn die Teilung zu einer Stärkung von Waldfunktionen führt" genau heisse, erblickte sie doch darin eine Verschärfung gegenüber dem Bundesgesetz. Anlass zum Änderungsantrag gab offensichtlich ein Erbfall, wobei vor allem der ausserkantonale Wohnsitz eines Erben Probleme aufwarf (Verhandlungen des Grossen Rates 1998 S. 1241 und 1999 S. 156). Am Rande ergibt sich überdies, dass die Aufteilung einer Waldparzelle unter mehreren Erben Ausgangspunkt war (Verhandlungen des Grossen Rates 1999 S. 156 Votum Ruedi Amrein). Diese Konstellation ist indessen nicht mit der vorliegenden vergleichbar (vgl. E. 2.1).