Das Bundesgericht hat jedoch in BGE 106 Ib 57 im Zusammenhang mit Art. 33 des altrechtlichen Forstpolizeigesetzes (FpolG) den Sinn der Begriffe "Teilung" und "Veräusserung" klargestellt. Diese Rechtsprechung hat nichts an Aktualität eingebüsst, zumal sich in Bezug auf die Veräusserung und Teilung von Wald keine grundlegenden Veränderungen ergeben haben (vgl. BBl 1988 III 204 oben; Hans-Peter Jenni, Vor lauter Bäumen den Wald doch noch sehen: Ein Wegweiser durch die neue Waldgesetzgebung, Bern 1993, S. 66).