So wird der errichtete Schuldbrief (und auch die Tagebuchbescheinigung, wo eine solche ausgestellt wird) dort vielfach ausschliesslich dem Grundeigentümer ausgehändigt. In einigen Westschweizer Kantonen und im Kanton Basel-Stadt wird vom anmeldenden Grundeigentümer zudem die ausdrückliche Erklärung verlangt, dass der zu errichtende Schuldbrief nicht belehnt ist, sondern "auf Vorrat" erstellt wird, und dass bis zum Anmeldedatum noch keine Vereinbarungen mit einem Dritten über die Belehnung des Titels bestehen. Schliesslich wird auch regelmässig die Beglaubigung der Unterschriften oder das persönliche Erscheinen des oder der anmeldenden Personen vor dem Grundbuchamt verlangt.