Es führte im Wesentlichen aus, dass die Rechnung bei Grundstück Nr. 1197 gestützt auf den rückwirkend per 1.1.2001 revidierten Schatzungswert von Fr. 10'072'800.-- berichtigt werden könne. Für den Verkauf des Grundstückes Nr. 1197 (Tagebuch-Nr. 844/2001) werde daher die Grundbuchgebühr von Fr. 31'369.-- auf Fr. 20'145.60 reduziert (2 Promille von Fr. 10'072'800.--). Beim Verkauf der übrigen Grundstücke (324, 327, 328, 358, 1715, 2002, 2019, 2034; Tagebuch-Nr. 842/2001) seien die ebenfalls rückwirkend per 1.1.2001 revidier-ten Katasterwerte massgebend.