Am 18. April 2005 wurde die Sistierung aufgeho-ben. 2.2. Am 14./15. April 2005 reichte die Beschwerdeführerin eine Kopie des Einsprache-Entscheides des Schatzungsamtes des Kantons Luzern vom 11. April 2005 ein. Dabei hielt sie fest, dass sie die neu festgelegte Katasterschatzung für Grundstück Nr. 1197 im Betrage von Fr. 10'072'800.-- akzeptiere. 2.3. Das zur Vernehmlassung eingeladene Grundbuchamt Y reichte seine Stellungnahme samt einem aktuellen Grundbuchauszug am 28. April 2005 ein. Es führte im Wesentlichen aus, dass die Rechnung bei Grundstück Nr. 1197 gestützt auf den rückwirkend per 1.1.2001 revidierten Schatzungswert von Fr. 10'072'800.-- berichtigt werden könne.