Erledigungsentscheid zufolge Nichteintretens nach unbenutztem Ablauf der Frist zur Einreichung der UR-Formulare (formelle Konsequenz). Richterliche Androhung der Annahme des Verzichts auf die unentgeltliche Rechtspflege im hängigen Verfahren (materielle Konsequenz). | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Mit Entscheid vom 16. März 2000 erklärte der Amtsgerichtspräsident das vom Kläger eingeleitete UR-Verfahren für einen Zivilprozess zufolge angedrohter Annahme des Verzichts als erledigt, nachdem der Kläger innert der ihm angesetzten Frist die ihm zugestellten Formulare nicht ausgefüllt und eingereicht hatte.