lit.a GBV einzureichen. Nach Beibringung aller Belege wird dann im Grundbuch die bisherige Gesellschafterin-Erblasserin gestrichen werden, und an ihrer Stelle werden die zwei nachfolgeberechtigten Erben A. v. S. und P. W. als Mitglieder der neuen einfachen Gesellschaft S./v.S./W., mit den Erwerbsarten «Erbgang/Erbteilung» sowie «Eintritt» eingetragen werden. |