Wie oben erwähnt, erfolgte die Indikation für den ersten Aufenthalt im Juni/Juli 2005 aufgrund der plegiebedingten Komplikation, eine Primärversorgung war nicht gegeben. Auch die beiden folgenden Aufenthalte waren plegiebedingt, was gerade Dr. E in seinem Schreiben vom 20. Dezember 2007 bestätigte, indem er ausführt, dass die beiden Spitalaufenthalte bedingt waren durch bekannte Komplikationen bei Tetraparese. Dr. E erwähnt, dass diese Aufenthalte auch im Inselspital hätten stattfinden können. Dies mag sehr wohl zutreffen, ist jedoch nicht massgebend. Relevant ist vorliegend allein die Indikation der plegiebedingten Komplikation gemäss Vertrag.