Die Beklagte bestreitet die Indikationen für die drei Aufenthalte von A generell ohne weitere konkrete Angaben. Sie weist in ihrer Klageantwort auf ein Schreiben von PD Dr. med. E, stv. Chefarzt und Leiter Gefässchirurgie am Inselspital Bern, vom 20. Dezember 2007 hin. In der Duplik wird erwähnt, es handle sich nicht um Primärversorgungen und für die Aufenthalte im Dezember 2005 und im Sommer 2006 sei nicht die Paraplegie im Vordergrund gestanden. Wie oben erwähnt, erfolgte die Indikation für den ersten Aufenthalt im Juni/Juli 2005 aufgrund der plegiebedingten Komplikation, eine Primärversorgung war nicht gegeben.