Er wurde mit der Ambulanz eingeliefert, nachdem er hohes Fieber entwickelte (Austrittsbericht vom 29.12.2005). Auch damit erfüllte A die oben erwähnte Indikation der notfallmässigen Behandlung. Schliesslich erfolgte die Einlieferung vom 24. Mai 2006 aufgrund eines Dekupitalulkus Grad IV B mit Taschenbildung über dem Tuber ischiadicum links und eines Rezidiv-Ulkus über dem Os sacrum Grad II. Im Verlauf der Behandlung stellten sich verschiedene Komplikationen ein, wie dies aus dem Austrittsbericht vom 31. Oktober 2006 hervorgeht (kläg. Beleg 27). Die Beklagte bestreitet die Indikationen für die drei Aufenthalte von A generell ohne weitere konkrete Angaben.