Die Bezeichnung "breite spezialisierte und hochspezialisierte Versorgung" weist nicht ohne weiteres auf eine Spezialisierung im Bereich Paraplegie hin. Angesichts der Tatsache, dass in der Schweiz u.a. mit der ParaCare Balgrist und der Klägerin besondere Kliniken für Paraplegiker existieren, kann nicht mit einer generellen Umschreibung interpretiert werden, dass nun die drei Spitäler in Zürich, Luzern und Bern ebenfalls als hochspezialisierte Listenspitäler in diesem Fachbereich mitgemeint sind.