Der Ansicht der Beklagten, wonach mit der Nennung der ParaCare Balgrist im Anhang des RRB das Vertragsspital definiert sei, kann allerdings nicht gefolgt werden. Die aufgrund der beiden Regierungsratsbeschlüsse publizierte Spitalliste des Kantons Zug (bekl. Bel. 2) enthält sieben diverse Fachbereiche (Kategorien), welche den einzelnen elf ausserkantonalen Spitälern konkret zugeordnet sind. So sind unter dem Titel "spezielle Orthopädie" die Schulthess Klinik Zürich und die Universitätsklinik Balgrist aufgeführt. Ein Fachbereich Paraplegie existiert nicht. Hingegen gibt es eine spezielle Kolonne für "breite spezialisierte und hochspezialisierte Versorgung".