Orthopädie" habe als "spezialisierte Orthopädie" spezifiziert werden müssen, da natürlich auch im öffentlichen Spital des Kantons Zug eine Reihe von orthopädischen Eingriffen vorgenommen werden können. Für die Paraplegie sei eine solche Einschränkung nicht nötig, da im Kanton Zug ohnehin keine Behandlungsmöglichkeiten im zur Diskussion stehenden Sinne möglich seien. Mit diesem Hinweis zitiert die Beklagte aus einem Schreiben von Dr. med. D, Kantonsarzt in Zug, vom 19. Juni 2006 (bekl. Bel. 4). Der Kantonsarzt gehe davon aus, dass die ParaCare Balgrist als Abteilung der Universitätsklinik Balgrist auch ohne konkrete Nennung des Leistungsauftrages Paraplegie auf der Spitalliste figuriere.