Bel. 12). Die Klägerin macht geltend, weder sie noch das ParaCare Balgrist seien explizit auf der Spitalliste des Kantons Zug aufgeführt. Die Universitätsklinik Balgrist sei vielmehr nur für spezielle Orthopädie aufgeführt. Die Beklagte bestreitet die Ansicht der sogenannten "offenen Spitalliste" und weist darauf hin, dass die Universitätsklinik Balgrist auf der Spitalliste aufgeführt sei. Der vermerkte Hinweis auf den Leistungsauftrag hinsichtlich "spez. Orthopädie" habe als "spezialisierte Orthopädie" spezifiziert werden müssen, da natürlich auch im öffentlichen Spital des Kantons Zug eine Reihe von orthopädischen Eingriffen vorgenommen werden können.