Diese ihrerseits weist darauf hin, dass es sich bei dieser Spitalliste um eine sogenannte offene Liste handle, welche nicht abschliessend sei. Dies gehe aus einem Schreiben von Landammann Joachim Eder, Gesundheitsdirektion des Kantons Zug, hervor, welcher dies in seinem Schreiben vom 11. August 2004 bestätige und erwähne, dass alle ausserkantonalen Spitäler zur Verrechnung von Leistungen für Patientinnen und Patienten aus dem Kanton Zug zu Lasten der sozialen Krankenversicherung zugelassen seien, sofern und soweit diese auf der Spitalliste des Standortkantons aufgeführt seien (kläg. Bel.