In Abschnitt F wird unter dem Titel "Indikationen" unter Ziff. 1 Folgendes festgehalten: Die vereinbarten Tagestaxen gemäss Anhang I gelten im stationären Bereich für spitalbedürftige und genussberechtigte Versicherte. Stationär aufnahmeberechtigt sind: - Patienten mit Para- oder Tetraplegie jeder Aetiologie zur notfallmässigen Primärversorgung, Behandlung und Rehabilitation. - Para- und Tetraplegiker mit plegiebedingten Komplikationen, insbesondere Dekubitalulzera oder Affektionen des Urogenitalsystems. - Patienten mit schweren, neurogen bedingten Deformitäten der Wirbelsäule. - Tetraplegiker zur operativen Verbesserung ihrer Arm- und Handfunktionen.