Mit Schreiben vom 26. Oktober 2009 bediente die Klägerin das Gericht mit Kopien von drei an die Beklagte zugestellten Rechnungen vom 26. Oktober 2009 für die drei Aufenthalte von A in den Jahren 2005 und 2006. Im März 2010 edierte das Gericht bei der Staatskanzlei des Kantons Zug die beiden Regierungsratsbeschlüsse vom 16. Dezember 1997 betreffend Spitalliste für die stationäre kantonale und für die stationäre ausserkantonale Spitalversorgung, welche den Parteien anschliessend zur Kenntnis gebracht wurden.