Es habe sich dabei um Akutbehandlungen gehandelt und nicht um eine notfallmässige Aufnahme bei Primärversorgung. In formeller Hinsicht bemängelte sie die Verletzung des rechtlichen Gehörs, da sie nie vom Schlichtungsverfahren vor der paritätischen Vertrauenskommission Kenntnis erhalten habe. Das Gericht setzte im Juli 2009 einen zweiten Rechtsschriftenwechsel an, um verschiedene offene Fragen zu klären. Zudem forderte es die Klägerin auf, sämtliche medizinischen Berichte betreffend die Aufenthaltsdauer zu edieren, damit die strittige Frage der Indikation beurteilt werden könne. Hierauf reichte die Klägerin die entsprechenden Unterlagen ein und beharrte nochmals auf dem Klagebegehren.