Immerhin hatte es in RSKV 1979 S. 259 erklärt, die Grösse eines Körperteils oder Organs an sich sei noch kein Kriterium für deren Gesundheit oder Krankheit, da jedenfalls gewisse Grössenunterschiede im Rahmen des Normalen liegen würden. Beträchtlich ausserhalb der Norm liegende Masse könnten allenfalls eine Disposition zu Krankheitsanfälligkeiten bilden, aber die Disposition selber sei noch keine Krankheit.